Übersicht zur Kostenstruktur
Die Kosten für einen Heimplatz setzten sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Unterkunft, Verpflegung, Investitionsbeitrag, Auszubildenden-Vergütung, einrichtungseinheitlicher Eigenanteil Pflege und natürlich den eigentlichen pflegebedingten Aufwendungen. In der folgenden Übersicht finden Sie die Preise, die ab 01.03.2022 gültig sind.
Pflegegrad | Gesamt | Anteil Pflegekasse | Anteil Bewohner |
PG 2 | 2.701,61 € | 770,00 € | 1.931,48 € |
PG 3 | 3.193,50 € | 1.262,00 € | 1.931,48 € |
PG 4 | 3.706,38 € | 1.775,00 € | 1.931,48 € |
PG 5 | 3.936,36 € | 2.005,00 € | 1.931,48 € |
Änderungen in der Sozialen Pflegeversicherung durch das GVWG (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz) | |||
Zuschlag der Pflegeversicherung zu Ihrem pflegebedingten Eigenanteil ab 01.01.2022 | |||
Ab dem 01. Januar 2022 hat sich der bisherige Eigenanteil an den Pflegekosten für die Heimbewohner verringert. Alle Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeheimen mit mindestens Pflegegrad 2 erhalten einen Zuschlag der Pflegeversicherung zu ihrem pflegebedürftigen Eigenanteil. Die Höhe des Zuschlags ist abhängig von der Dauer ihres bisherigen Aufenthalts in einem Pflegeheim. Bei einer Dauer | |||
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Gern beraten wir Sie vor Ort zu Ihrem speziellen Pflegefall. | |||