Übersicht zur Kostenstruktur
Die Kosten für einen Heimplatz setzten sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Unterkunft, Verpflegung, Investitionsbeitrag, Auszubildenden-Vergütung, einrichtungseinheitlicher Eigenanteil Pflege und natürlich den eigentlichen pflegebedingten Aufwendungen. In der folgenden Übersicht finden Sie die Preise, die ab 01. März 2023 gültig sind.
Pflegegrad | Gesamt | Anteil Pflegekasse | Anteil Bewohner |
PG 2 | 3.115,93 € | 770,00 € | 2.345,93 € |
PG 3 | 3.607,82 € | 1.262,00 € | 2.345,82 € |
PG 4 | 4.120,70 € | 1.775,00 € | 2.345,70 € |
PG 5 | 4.350,98 € | 2.005,00 € | 2.345,98 € |
Zuschlag der Pflegeversicherung zu Ihrem pflegebedingten Eigenanteil ab 01.01.2022 | |||
Ab dem 01. Januar 2022 hat sich der bisherige Eigenanteil an den Pflegekosten für die Heimbewohner verringert. Alle Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeheimen mit mindestens Pflegegrad 2 erhalten einen Zuschlag der Pflegeversicherung zu ihrem pflegebedingten Eigenanteil. Die Höhe des Zuschlags ist abhängig von der Dauer ihres bisherigen stationären Aufenthalts in einem Pflegeheim. Bei einer Dauer von: | |||
|
|||
Gern beraten wir Sie vor Ort. | |||